In zwei neuen Entscheidungen vom 30.07.2020 hat der BGH seine Rechtsprechung im sogenannten VW Abgasskandal weiter präzisiert.

Bereits im Mai 2020 hatte der BGH entschieden, dass Käufer von VW-Autos, die vom Dieselskandal betroffen sind (Kraftfahrzeuge mit den Dieselmotoren vom Typ EA 189), grundsätzlich einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen VW haben. Diese Entscheidung wurde durch die neuen Entscheidungen präzisiert.

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