Betreuungsvollmacht / Betreuungsverfügung

Durch einen Unfall oder eine Erkrankungen wie Demenz und Schlaganfall kann jeder unerwartet handlungsunfähig werden.

Durch ein Gericht wird in diesem Fall ein Betreuer eingesetzt, der die Betreuung für die betroffene Person übernimmt. Noch in gesunden Tagen ist es sinnvoll und möglich Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen, wer im Bedarfsfall die Betreuung übernehmen soll.

Dies geschieht in Form der Betreuungsverfügung. Durch diese Verfügung können Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Betreuung festgehalten und Personen für diese Tätigkeiten vorgeschlagen werden.

Was steht in einer Betreuungsvollmacht

Die Betreuungsvollmacht wird auch Betreuungsverfügung genannt und ist ein Teil der Patientenvorsorge.
Sie hält persönliche Vorstellungen darüber fest, wer im Betreuungsfall die Betreuung der eigenen Person übernehmen und wer davon ausgeschlossen werden soll. Zudem kann das Aufgabenspektrum des Betreuers festgelegt werden.

Der Vorteil einer Betreuungsvollmacht ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird

Wozu eine Betreuungsvollmacht

  • Grundsätzlich setzt das Betreuungsgericht bei fehlender Vorsorgeerklärung einen Betreuer ein. Dies kann auch eine fremnde Person sein.
  • Mit einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer die Betreuung übernehmen soll
  • Sinnvoll: Kombination Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Die Betreuungsverfügung dient zur Sicherheit
  • Grundsätzlich Vermeidung eines Betreuungsverfahrens, wenn Vorsorgevollmacht vorliegt

Auch wenn Sie eine numfassende Vorsorgevollmacht erteilt haben, ist eine zusätzliche Betreuungsvollmacht empfehlenswert!

Betreuungsvollmacht /
Patientenverfügung

Neben der Regelung wer im Notfall für Sie Entscheidungen treffen soll empfehlen wir Ihnen ebenfalls eine Patientenverfügung.

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie klar, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.

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Patientenverfügung

Rechtssichere Dokumente sind die beste Vorsorge

Welche Dokumente benötigen Sie, welche Punkte sollten unbedingt in einer Betreuungsvollmacht oder in einer Patientenverfügung stehen?
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Aktuelle Rechtsprechung zu Patientenverfügungen!

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